27.10.2025

E-Rechnung: Finanzministerium konkretisiert Vorgaben

Die HWK Münster weist auf eine aktuelle Information des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung hin.

Eine Person zeigt auf eine digitale Rechnung auf einem Tablet. Der Hintergrund ist neutral, mit einem Keyboard und einer Schreibtischumgebung.

Für Handwerksbetriebe wichtig: Es wird nun klar zwischen Format- und Inhaltsfehlern unterschieden. Bei der Rechnungsprüfung mit geeigneten Tools gilt, dass der Rechnungsprüfer dem Ergebnis der Prüfung vertrauen darf. Die Pflicht zur E-Rechnung umfasst auch Umsätze, die aufgrund einer Option steuerpflichtig sind. Leistungsbeschreibungen gehören zu den Rechnungspflichtangaben und müssen daher im strukturierten Teil stehen, Anhänge sind nur ergänzend zulässig. Rechnungskorrekturen aufgrund von Änderungen in der Leistungsbeschreibung können per elektronischer Gutschrift unter Hinweis auf die ursprüngliche Rechnung erfolgen.

Weitere Informationen zum Thema E-Rechnung auf der Webseite des ZDH (externer Link)